Dienstag, 22. Februar 2011

Montag, 21. Februar 2011

Ley de Costas das spanische Küstengesetz

Santa Margarita 2010



Küstengesetz Spanien; Ley de Costas; Enteignung der privaten Grundstücke am Kanal innerhalb von geschlossenen Ortschaften; verfälschte Anwendung des Küstengesetzes; Missachtung der Menschenrechte.

Zuvor einige kurze Informationen zu unserer Region und Orten.

Die Urbanisationen Empuriabrava und Santa Margarita sind in den sechziger Jahren entstanden. Der Ursprung ist Sumpfgelände wie es heute noch im benachbarten Naturschutzgebiet „Aiguamolls“ vorhanden ist. Um es vorweg zu nehmen, durch diese Orte ist erst ein 10 fach größeres Naturschutzgebiet entstanden! Die Orte liegen im Empurdan ca. 13 Km von Figueras entfernt an der Küste der Costa Brava. Empuriabrava ist ein Ortsteil von Castello de Empuries und Santa Margarita ist der Stadtteil von Roses. In beiden Ortsteilen sind mehr als 7000 Eigentümer vom Küstengesetzt betroffen, an den schiffbaren Kanälen leben davon ca. 4500 betroffene Eigentümer.
Die Region wurde durch diese Orte zu einem touristischen Magnet und wird als Venedig, von Spanien bezeichnet. Wirtschaftlich hängen mehr als 20 tausend Menschen von dieser Einnahmequelle ab. Die Urbanisationen zeichnen sich durch ein weitverzweigtes Kanalsystem von zusammen über 50km aus, an diesen Kanälen steht ein Großteil der betroffenen Häuser. Rosas und Castello de Empuries sind die Profiteure. Durch die Investoren der Urbanisationen konnten sich diese Orte sanieren und können heute mit zahllosen Betrieben aufwarten, sie haben sich herausgeputzt und jetzt bleiben wir Investoren auf der Strecke.

Wie an der gesamten Küste Spaniens und deren Inselwelt unterliegen auch Empuriabrava und Sta. Margarita dem unseligen Küstengesetz!

Was ist geschehen oder besser was ist nicht passiert?

Das Küstengesetz „Ley de Costas“ existiert aus den zwanziger Jahren und beruht, man möchte es kaum glauben, auf der Verfassung des deutschen Reiches als Vorbild. 1978 wurde in die Verfassung unter Art, 132 der Schutz der Küste festgeschrieben. Die Verfassung erkennt in Art. 33 das private Eigentum an und im nächsten Absatz wird genau dieses private Eigentum durch soziale- öffentliche Nutzung eingeschränkt. Damit ist Privateigentum nicht gleichrangig geschützt wie die anderen Grundrechte. Am 29.07.1988 trat das Küstengesetz mit Art. 45 in Kraft und hat zum Ziel, der Öffentlichkeit den Zugang zum Meer zu erschließen und die Natur zu schützen. In Art. 30 wird die Küstenzone ab Hochwasserlinie in drei grundsätzliche Zonen unterteilt.
a)    20m beträgt die erste Zone, ohne jegliche Bebauung.
b)    100m bis höchstens 200m “servidumbre de protección” Zone, hier darf nicht gebaut werden und dieser Streifen steht der Öffentlichkeit zu Verfügung. Auf Antrag (autorización) sind temporale Einrichtungen möglich. 
c)    200m bis 500m es können innerörtliche Strassen gebaut werden und mit Genehmigung (autorización) kann in dieser Zone gebaut werden. Im Anschluss  folgt die Einflusszone (zona de influencia) hier ist bauen möglich. 
Um den Strand / die Küste zu erreichen müssen vertikal zur Küste 6m bis 20m breite Zugänge geschaffen werden (servidumbre de tránsito). Bemerkung:  keinesfalls 6m Servicestreifen an den innerörtlichen Kanälen entlang der privaten Grundstücke.
Anders als in der deutschen Verfassung kennt die spanische Verfassung 3 Klassen des Grundrechtes. Das private Eigentum fällt unter die 2. Klasse und steht in Art. 33 hinter den sozialen und dem Gemeinwohl geprägten Belangen. Unter Art. 13 des Le de Costas kann eine Grenzziehung überprüft werden und zivilrechtliche Ansprüche unter Art. 14 LC geltend gemacht werden. Es besteht keine private, einzelne Klagemöglichkeit vor dem Verfassungsgericht. Klagemöglichkeit besteht z.B. gegen das Gleichbehandlungsgebot. Die spanische Konstitution sieht auch kein Petitionsrecht vor.
Entschädigung für soziale Enteignung sieht das spanische Recht laut Art. 33 Abs. 3 nicht vor. Das Verfassungsgericht hat am 04.07.1991 eine Nutzungsentschädigung (Konzession) von 30 + 30 Jahren ab 1988 als ausreichend beurteilt. Ein Rückwirkungsverbot wurde am 21.05.2008 vom obersten Gerichtshof auf Grund des Gemeinwohles abgelehnt.
Kaufverträge könne laut Art. 1271 des Zivilgesetzbuches rück- abgewickelt werden oder Schadensansprüche geltend gemacht werden. Hier gelten Verjährungsfristen die man entsprechend berücksichtigen muss.
Spanien hat zwar den EU- Lissabonvertrag vom 01.12.2009 ratifiziert nur wurden wie beim Eintritt Spaniens in die EU, erneut Ausnahmen zum spanischen Eigentumsrecht zugelassen. Der Lissabon- Vertrag und damit die EU- Charta (das EU-Grundgesetzt) muss im Landesgesetz umgesetzt werden, das bedeutet zurzeit der Art. 17 ist weich wie Wachs und wird nicht angewendet. Hier muss die EU schnellst möglich nachbessern!

Wir Eigentümer fühlen uns betrogen!
1)    durch Vorbesitzer der Urbanisationen
2)    durch Werbung der Bauträger und Touristikinstitutionen
3)    durch Gemeinden die eine Bebauung genehmigen und Steuern kassieren
4)    durch staatliche Notare, die eine Escritura erstellen und in folge die Registrierung der Grundstücke und Liegeplätze einleiten
5)    durch das staatliche Register, das trotz besserem Wissen die Grundstücke in voller Größe einschließlich der Liegeplätze eintragen
6)    durch das staatliche Katasteramt, das diese Registrierung übernimmt
7)    durch den Staat der aus Gewinnsucht dem Verkauf und Bauboom untätig zusieht
8)    durch das Finanzamt, das trotz besserem Wissen Steuern von Grundstücken und Bootsliegeplätzen kassiert
9)    durch die EU, die diesem Treiben untätig zusieht
10) durch unsere Abgeordneten, die uns nicht nachhaltig vertreten


Die ehrenamtlichen Vereinigungen APE (Asociación de Propietarios de Empuriabrava) und APA (La Asociación de Propietarios de las Acequias de Santa Margarita) haben es sich zur Aufgabe gemacht die Orte zu verteidigen. Beide Orte verfügen über ca. 3500 Mitglieder, die Ihr Eigentum behalten wollen.
Am 08.05.2008 wurde in Sta. Margarita gem. Gesetz 22/1988 Art. 12.2 und 22.3 die Abgrenzung vorgenommen. Nach Einsprüchen, Öffentlichkeitsarbeiten und Vorsprachen im EU- Parlament, Petitionen, Rücksprachen mit der Generalität von Katalonien, div. Schreiben an EU- Abgeordnete unterschiedlicher Länder und natürlich Schreiben an das spanische Ministerium wurden dennoch die Eigentümer am 05.02.2010 enteignet.
Es folgte wie angekündigt am 29.09.2008 die Abgrenzung der Grundstücke in Empuriabrava. Nach Einsprüchen Öffentlichkeitsarbeiten, Demo am 29.09.2008 und Demo in Girona, Vorsprachen im EU- Parlament, Petitionen, Rücksprachen mit der Generalität von Katalonien, div. Schreiben an EU- Abgeordnete unterschiedlicher Länder, Schreiben an das spanische Ministerium, Vorsprachen der APE im Ministerium in Madrid wurden auch diese Eigentümer am 24.01.2011 enteignet.

Von beiden Organisationen wurden Rechtsanwälte beauftragt die sich gegen die Enteignung wenden. Rechtsanwalt Sr. Ortega für Sta. Margarita hat bereits Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Der Bürgermeister von Empuriabrava wurde in Madrid vorstellig. Die Partei CiU setzt sich mittlerweile für unsere Belange ein, nur leider bisher ohne endgültigen Erfolg.
Das EU- Parlament wurde erneut um Unterstützung angerufen. Die Aussagen der EU- Abgeordneten gleichen sich. Es wird immer wieder daraufhingewiesen, dass, wenn überhaupt eine EU- Regelung möglich ist, zunächst alle rechtlichen Möglichkeiten in Spanien ausgeschöpft sein müssen.
Die Stellungnahme der EU ist sehr ernüchternd, für uns kaum verständlich, dass die EU für EU Bürger wenig oder nichts ausrichten kann, sich jedoch im außereuropäischen Ausland für die Menschenrechte einsetzt. Die EU- Abgeordnete Frau Auken hatte mit dem im EU- Parlament angenommenen Auken- Report (26.03.2009) zunächst eine legale Möglichkeit geschaffen, Spanien durch Verwehrung, also Beschlüsse des Plenums,  Zuwendungen zu Projekten durch die EU streichen zu lassen, wenn Verletzungen nach dem Auken- Report vorliegen. Als die MEP Frau Auken im Oktober 2009 diesen Antrag im Plenum einbrachte, wurde dieser Antrag mit 110 zu 78 Stimmen abgelehnt (Plenumsstärke über 500 Abgeordnete). Seitdem ist über weitere Aktivitäten auf Basis des Auken- Reportes nichts mehr bekannt! Hier stellt sich die Ohnmacht der EU heraus, wenn die EU in Straßburg / Brüssel gefordert wird, erscheint selbige als Papiertiger. Es bleibt unverständlich, wenn in einem Rechtsstaat, Gesetze nicht umgesetzt werden und in Diktaturen vom gleichen Gesetzgeber angemahnt werden, hier verschwimmt die Rechtsbasis!

Politiker und Rechtsanwälte favorisieren eine politische Lösung,  hierzu muss der Druck auf Spanien um ein vielfaches erhöht werden. Zeitungen, TV, Internetforen, facebook, twitter, wikipedia u.a. Medien dienen dazu die Öffentlichkeit über das Unrecht in Spanien zu informieren. Viele betroffene Eigentümer sprechen sich zu einer friedvollen und genehmigten Demonstration aus. Dies dürfte den Beamten, Ministern zeigen wie stark die Gegenbewegung ist, Gesetze werden für die Bürger gemacht und nicht wie in diesem Fall gegen die Menschenrechte. Es sind an den spanischen Küsten und Inseln vorsichtig geschätzt 500 tausend betroffene Eigentümer  enteignet und nochmals doppelt soviel Betroffene, es wird geschätzt, dass es zwischen 1 und 1,5Millionen geschädigt sind.
Dadurch wurden Milliarden Euro vernichtet, abgesehen von der persönlichen Tragik. Die spanische Wirtschaft liegt seid mehr als 2 Jahren am Boden und dennoch unternimmt der Präsident José Luis Rodríguez Zapatero keine Anstalten die Misslage der Immobilienwirtschaft zu beseitigen. Sein Minister Jose Blanco spricht von Rechtssicherheit für Immobilienbesitzer, nur umgesetzt wird nichts. Sr. Jose Blanco möchte in der Öffentlichkeit und im Besonderen im Ausland ein Spanien mit Rechtsicherheit für Investoren darstellen. Wir können nur erkennen, dass immer mehr Investoren Spanien den Rücken kehren. Herr Minister; eine fast abgelaufene Nutzungsentschädigung von 30 Jahren stellt keine Rechtssicherheit da! Mit Anwendung  und Umsetzung des Ley de Costas und der damit entstandenen Unsicherheit werden Häuser nicht mehr renoviert, damit steigt die Arbeitslosigkeit der Handwerker. Viele Eigentümer verkaufen ihre Immobilie unter dem Wert, die wirtschaftlichen Schäden, zunächst für den Eigentümer und dann für den Staat sind beträchtlich. Hierdurch leiden auch Hausbesitzer die nicht direkt betroffen sind, wenn Häuser in erster und zweiter Linie im Preis fallen,  sinken folglich zurückliegende Immobilien ebenfalls im Wert.  Die Banken und Sparkassen haben mit dem Wertverlust der Immobilien zu kämpfen. Hypotheken sind überbewertet, die Eigentümer können die Bankkredite nicht mehr befriedigen. Die defizitäre Lage spitzt sich zu, Sparkassen müssen fusionieren und benötigen staatlich Unterstützung. Urlaubseigentümer bleiben weg und orientieren sich andernorts. Spaniens Standbein, dem Immobilienmarkt wurde durch die eigene Regierung die Beine gebrochen.
Liebe Regierung, es gibt auf der Welt noch andere Staaten in der wir unser Geld investieren und in Frieden ohne Stress leben können. Wir sind bestimmt nicht nach Spanien gekommen, um mit dem Staat vor Gericht zu streiten.


Es geht um unser aller Eigentum, nehmen wir die Sache selbst in die Hand und lassen uns nicht ständig von Politikern vertrösten und die Situation schön malen! Wichtig ist der Zusammenschluss in den Organisationen, der Einzelne hat kaum eine Chance gegen den mächtigen Staat anzugehen (siehe die jüngsten Ereignisse in der Arabischen Welt „Tunesien als Vorreiter gefolgt von dem ägyptischen Volk). Auch in der EU will man uns die vielbesagten Menschenrechte (Lissabonvertrag) streitig machen.
Wie seht ihr die Situation, seid ihr auch der Ansicht einer politischen Lösung mit Durchsetzung einer friedvollen, genehmigten Demo in Madrid und Öffentlichkeitsarbeit oder harrt ihr lieber der Dinge wie sie kommen. Bitte schreibt eure Meinung dazu.


Mit dem Thema, spanisches Küstengesetzt oder Ley de Costas ist das Internet voll. Unter nachstehenden Links stehen weitere Informationen, dort kann man eine Fülle von Daten, Presseberichten, Stellungnahmen abrufen. Hier ein kleiner ausschnitt:

APA Sta. Margarita:  http://www.euroclub24.com/
Afectados Ley de Costa:  http://www.afectadosleydecostas.net/
Deutsche Tageszeitung in Empuriabrava:  http://www.arena-info.com/
Asociacion Alicante:  http://www.solnaciente.net/
Asociacion European:  http://aeplc.org/
Asociacion Europea de Perjudicados: http://www.orfeu.es/costas/AEPLC.php
Blog- Asociacion Almenara:  http://costasalmenara.blogspot.com/

Bitte googelt weiter und ihr findet unzählige Verbände und Artikel zu Ley de Costas.