Montag, 21. Februar 2011

Ley de Costas das spanische Küstengesetz

Santa Margarita 2010



Küstengesetz Spanien; Ley de Costas; Enteignung der privaten Grundstücke am Kanal innerhalb von geschlossenen Ortschaften; verfälschte Anwendung des Küstengesetzes; Missachtung der Menschenrechte.

Zuvor einige kurze Informationen zu unserer Region und Orten.

Die Urbanisationen Empuriabrava und Santa Margarita sind in den sechziger Jahren entstanden. Der Ursprung ist Sumpfgelände wie es heute noch im benachbarten Naturschutzgebiet „Aiguamolls“ vorhanden ist. Um es vorweg zu nehmen, durch diese Orte ist erst ein 10 fach größeres Naturschutzgebiet entstanden! Die Orte liegen im Empurdan ca. 13 Km von Figueras entfernt an der Küste der Costa Brava. Empuriabrava ist ein Ortsteil von Castello de Empuries und Santa Margarita ist der Stadtteil von Roses. In beiden Ortsteilen sind mehr als 7000 Eigentümer vom Küstengesetzt betroffen, an den schiffbaren Kanälen leben davon ca. 4500 betroffene Eigentümer.
Die Region wurde durch diese Orte zu einem touristischen Magnet und wird als Venedig, von Spanien bezeichnet. Wirtschaftlich hängen mehr als 20 tausend Menschen von dieser Einnahmequelle ab. Die Urbanisationen zeichnen sich durch ein weitverzweigtes Kanalsystem von zusammen über 50km aus, an diesen Kanälen steht ein Großteil der betroffenen Häuser. Rosas und Castello de Empuries sind die Profiteure. Durch die Investoren der Urbanisationen konnten sich diese Orte sanieren und können heute mit zahllosen Betrieben aufwarten, sie haben sich herausgeputzt und jetzt bleiben wir Investoren auf der Strecke.

Wie an der gesamten Küste Spaniens und deren Inselwelt unterliegen auch Empuriabrava und Sta. Margarita dem unseligen Küstengesetz!

Was ist geschehen oder besser was ist nicht passiert?

Das Küstengesetz „Ley de Costas“ existiert aus den zwanziger Jahren und beruht, man möchte es kaum glauben, auf der Verfassung des deutschen Reiches als Vorbild. 1978 wurde in die Verfassung unter Art, 132 der Schutz der Küste festgeschrieben. Die Verfassung erkennt in Art. 33 das private Eigentum an und im nächsten Absatz wird genau dieses private Eigentum durch soziale- öffentliche Nutzung eingeschränkt. Damit ist Privateigentum nicht gleichrangig geschützt wie die anderen Grundrechte. Am 29.07.1988 trat das Küstengesetz mit Art. 45 in Kraft und hat zum Ziel, der Öffentlichkeit den Zugang zum Meer zu erschließen und die Natur zu schützen. In Art. 30 wird die Küstenzone ab Hochwasserlinie in drei grundsätzliche Zonen unterteilt.
a)    20m beträgt die erste Zone, ohne jegliche Bebauung.
b)    100m bis höchstens 200m “servidumbre de protección” Zone, hier darf nicht gebaut werden und dieser Streifen steht der Öffentlichkeit zu Verfügung. Auf Antrag (autorización) sind temporale Einrichtungen möglich. 
c)    200m bis 500m es können innerörtliche Strassen gebaut werden und mit Genehmigung (autorización) kann in dieser Zone gebaut werden. Im Anschluss  folgt die Einflusszone (zona de influencia) hier ist bauen möglich. 
Um den Strand / die Küste zu erreichen müssen vertikal zur Küste 6m bis 20m breite Zugänge geschaffen werden (servidumbre de tránsito). Bemerkung:  keinesfalls 6m Servicestreifen an den innerörtlichen Kanälen entlang der privaten Grundstücke.
Anders als in der deutschen Verfassung kennt die spanische Verfassung 3 Klassen des Grundrechtes. Das private Eigentum fällt unter die 2. Klasse und steht in Art. 33 hinter den sozialen und dem Gemeinwohl geprägten Belangen. Unter Art. 13 des Le de Costas kann eine Grenzziehung überprüft werden und zivilrechtliche Ansprüche unter Art. 14 LC geltend gemacht werden. Es besteht keine private, einzelne Klagemöglichkeit vor dem Verfassungsgericht. Klagemöglichkeit besteht z.B. gegen das Gleichbehandlungsgebot. Die spanische Konstitution sieht auch kein Petitionsrecht vor.
Entschädigung für soziale Enteignung sieht das spanische Recht laut Art. 33 Abs. 3 nicht vor. Das Verfassungsgericht hat am 04.07.1991 eine Nutzungsentschädigung (Konzession) von 30 + 30 Jahren ab 1988 als ausreichend beurteilt. Ein Rückwirkungsverbot wurde am 21.05.2008 vom obersten Gerichtshof auf Grund des Gemeinwohles abgelehnt.
Kaufverträge könne laut Art. 1271 des Zivilgesetzbuches rück- abgewickelt werden oder Schadensansprüche geltend gemacht werden. Hier gelten Verjährungsfristen die man entsprechend berücksichtigen muss.
Spanien hat zwar den EU- Lissabonvertrag vom 01.12.2009 ratifiziert nur wurden wie beim Eintritt Spaniens in die EU, erneut Ausnahmen zum spanischen Eigentumsrecht zugelassen. Der Lissabon- Vertrag und damit die EU- Charta (das EU-Grundgesetzt) muss im Landesgesetz umgesetzt werden, das bedeutet zurzeit der Art. 17 ist weich wie Wachs und wird nicht angewendet. Hier muss die EU schnellst möglich nachbessern!

Wir Eigentümer fühlen uns betrogen!
1)    durch Vorbesitzer der Urbanisationen
2)    durch Werbung der Bauträger und Touristikinstitutionen
3)    durch Gemeinden die eine Bebauung genehmigen und Steuern kassieren
4)    durch staatliche Notare, die eine Escritura erstellen und in folge die Registrierung der Grundstücke und Liegeplätze einleiten
5)    durch das staatliche Register, das trotz besserem Wissen die Grundstücke in voller Größe einschließlich der Liegeplätze eintragen
6)    durch das staatliche Katasteramt, das diese Registrierung übernimmt
7)    durch den Staat der aus Gewinnsucht dem Verkauf und Bauboom untätig zusieht
8)    durch das Finanzamt, das trotz besserem Wissen Steuern von Grundstücken und Bootsliegeplätzen kassiert
9)    durch die EU, die diesem Treiben untätig zusieht
10) durch unsere Abgeordneten, die uns nicht nachhaltig vertreten


Die ehrenamtlichen Vereinigungen APE (Asociación de Propietarios de Empuriabrava) und APA (La Asociación de Propietarios de las Acequias de Santa Margarita) haben es sich zur Aufgabe gemacht die Orte zu verteidigen. Beide Orte verfügen über ca. 3500 Mitglieder, die Ihr Eigentum behalten wollen.
Am 08.05.2008 wurde in Sta. Margarita gem. Gesetz 22/1988 Art. 12.2 und 22.3 die Abgrenzung vorgenommen. Nach Einsprüchen, Öffentlichkeitsarbeiten und Vorsprachen im EU- Parlament, Petitionen, Rücksprachen mit der Generalität von Katalonien, div. Schreiben an EU- Abgeordnete unterschiedlicher Länder und natürlich Schreiben an das spanische Ministerium wurden dennoch die Eigentümer am 05.02.2010 enteignet.
Es folgte wie angekündigt am 29.09.2008 die Abgrenzung der Grundstücke in Empuriabrava. Nach Einsprüchen Öffentlichkeitsarbeiten, Demo am 29.09.2008 und Demo in Girona, Vorsprachen im EU- Parlament, Petitionen, Rücksprachen mit der Generalität von Katalonien, div. Schreiben an EU- Abgeordnete unterschiedlicher Länder, Schreiben an das spanische Ministerium, Vorsprachen der APE im Ministerium in Madrid wurden auch diese Eigentümer am 24.01.2011 enteignet.

Von beiden Organisationen wurden Rechtsanwälte beauftragt die sich gegen die Enteignung wenden. Rechtsanwalt Sr. Ortega für Sta. Margarita hat bereits Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Der Bürgermeister von Empuriabrava wurde in Madrid vorstellig. Die Partei CiU setzt sich mittlerweile für unsere Belange ein, nur leider bisher ohne endgültigen Erfolg.
Das EU- Parlament wurde erneut um Unterstützung angerufen. Die Aussagen der EU- Abgeordneten gleichen sich. Es wird immer wieder daraufhingewiesen, dass, wenn überhaupt eine EU- Regelung möglich ist, zunächst alle rechtlichen Möglichkeiten in Spanien ausgeschöpft sein müssen.
Die Stellungnahme der EU ist sehr ernüchternd, für uns kaum verständlich, dass die EU für EU Bürger wenig oder nichts ausrichten kann, sich jedoch im außereuropäischen Ausland für die Menschenrechte einsetzt. Die EU- Abgeordnete Frau Auken hatte mit dem im EU- Parlament angenommenen Auken- Report (26.03.2009) zunächst eine legale Möglichkeit geschaffen, Spanien durch Verwehrung, also Beschlüsse des Plenums,  Zuwendungen zu Projekten durch die EU streichen zu lassen, wenn Verletzungen nach dem Auken- Report vorliegen. Als die MEP Frau Auken im Oktober 2009 diesen Antrag im Plenum einbrachte, wurde dieser Antrag mit 110 zu 78 Stimmen abgelehnt (Plenumsstärke über 500 Abgeordnete). Seitdem ist über weitere Aktivitäten auf Basis des Auken- Reportes nichts mehr bekannt! Hier stellt sich die Ohnmacht der EU heraus, wenn die EU in Straßburg / Brüssel gefordert wird, erscheint selbige als Papiertiger. Es bleibt unverständlich, wenn in einem Rechtsstaat, Gesetze nicht umgesetzt werden und in Diktaturen vom gleichen Gesetzgeber angemahnt werden, hier verschwimmt die Rechtsbasis!

Politiker und Rechtsanwälte favorisieren eine politische Lösung,  hierzu muss der Druck auf Spanien um ein vielfaches erhöht werden. Zeitungen, TV, Internetforen, facebook, twitter, wikipedia u.a. Medien dienen dazu die Öffentlichkeit über das Unrecht in Spanien zu informieren. Viele betroffene Eigentümer sprechen sich zu einer friedvollen und genehmigten Demonstration aus. Dies dürfte den Beamten, Ministern zeigen wie stark die Gegenbewegung ist, Gesetze werden für die Bürger gemacht und nicht wie in diesem Fall gegen die Menschenrechte. Es sind an den spanischen Küsten und Inseln vorsichtig geschätzt 500 tausend betroffene Eigentümer  enteignet und nochmals doppelt soviel Betroffene, es wird geschätzt, dass es zwischen 1 und 1,5Millionen geschädigt sind.
Dadurch wurden Milliarden Euro vernichtet, abgesehen von der persönlichen Tragik. Die spanische Wirtschaft liegt seid mehr als 2 Jahren am Boden und dennoch unternimmt der Präsident José Luis Rodríguez Zapatero keine Anstalten die Misslage der Immobilienwirtschaft zu beseitigen. Sein Minister Jose Blanco spricht von Rechtssicherheit für Immobilienbesitzer, nur umgesetzt wird nichts. Sr. Jose Blanco möchte in der Öffentlichkeit und im Besonderen im Ausland ein Spanien mit Rechtsicherheit für Investoren darstellen. Wir können nur erkennen, dass immer mehr Investoren Spanien den Rücken kehren. Herr Minister; eine fast abgelaufene Nutzungsentschädigung von 30 Jahren stellt keine Rechtssicherheit da! Mit Anwendung  und Umsetzung des Ley de Costas und der damit entstandenen Unsicherheit werden Häuser nicht mehr renoviert, damit steigt die Arbeitslosigkeit der Handwerker. Viele Eigentümer verkaufen ihre Immobilie unter dem Wert, die wirtschaftlichen Schäden, zunächst für den Eigentümer und dann für den Staat sind beträchtlich. Hierdurch leiden auch Hausbesitzer die nicht direkt betroffen sind, wenn Häuser in erster und zweiter Linie im Preis fallen,  sinken folglich zurückliegende Immobilien ebenfalls im Wert.  Die Banken und Sparkassen haben mit dem Wertverlust der Immobilien zu kämpfen. Hypotheken sind überbewertet, die Eigentümer können die Bankkredite nicht mehr befriedigen. Die defizitäre Lage spitzt sich zu, Sparkassen müssen fusionieren und benötigen staatlich Unterstützung. Urlaubseigentümer bleiben weg und orientieren sich andernorts. Spaniens Standbein, dem Immobilienmarkt wurde durch die eigene Regierung die Beine gebrochen.
Liebe Regierung, es gibt auf der Welt noch andere Staaten in der wir unser Geld investieren und in Frieden ohne Stress leben können. Wir sind bestimmt nicht nach Spanien gekommen, um mit dem Staat vor Gericht zu streiten.


Es geht um unser aller Eigentum, nehmen wir die Sache selbst in die Hand und lassen uns nicht ständig von Politikern vertrösten und die Situation schön malen! Wichtig ist der Zusammenschluss in den Organisationen, der Einzelne hat kaum eine Chance gegen den mächtigen Staat anzugehen (siehe die jüngsten Ereignisse in der Arabischen Welt „Tunesien als Vorreiter gefolgt von dem ägyptischen Volk). Auch in der EU will man uns die vielbesagten Menschenrechte (Lissabonvertrag) streitig machen.
Wie seht ihr die Situation, seid ihr auch der Ansicht einer politischen Lösung mit Durchsetzung einer friedvollen, genehmigten Demo in Madrid und Öffentlichkeitsarbeit oder harrt ihr lieber der Dinge wie sie kommen. Bitte schreibt eure Meinung dazu.


Mit dem Thema, spanisches Küstengesetzt oder Ley de Costas ist das Internet voll. Unter nachstehenden Links stehen weitere Informationen, dort kann man eine Fülle von Daten, Presseberichten, Stellungnahmen abrufen. Hier ein kleiner ausschnitt:

APA Sta. Margarita:  http://www.euroclub24.com/
Afectados Ley de Costa:  http://www.afectadosleydecostas.net/
Deutsche Tageszeitung in Empuriabrava:  http://www.arena-info.com/
Asociacion Alicante:  http://www.solnaciente.net/
Asociacion European:  http://aeplc.org/
Asociacion Europea de Perjudicados: http://www.orfeu.es/costas/AEPLC.php
Blog- Asociacion Almenara:  http://costasalmenara.blogspot.com/

Bitte googelt weiter und ihr findet unzählige Verbände und Artikel zu Ley de Costas.

7 Kommentare:

  1. Im Jahre 1951 war ich zum ersten Mal in Rosas,
    damals gab es weder eine Urbanisation
    Santa Margarita noch Ampuria Brava, sondern nur
    Brachen aus Sumpf und Morast, die mit Miriaden von Stechmücken bevölkert waren und im Sommer übel gestunken haben.
    Rosas war zu diesem Zeitpunkt eines der ärmsten Dörfer in der ganzen Bahia und im Emporda.
    Erst nach dem private Investoren diese beiden Sumpfgebiete trocken gelegt hatten und Kanäle bauten mit Baugrundstücken und eigenen privaten Anliegeplätzen, wurde diese Gegend für den Tourismus von Interesse.
    Auch wir haben vor über 25 Jahren hier in St.Margarita im Vertrauen auf die Rechts-Sicherheit in Spanien, ein Haus gekauft.
    Der Kauf wurde von einem Notar beurkundet und mit Escritura ordnungsgemäss,als unser rechtmässiges Eigentum im Grundbuch eingetragen.
    Zudem war seinerzeit durch ein Gerichtsurtei eindeutig geklärt, daß es sich bei der Urbanisation ST.Margarita um Baumassnahmen auf
    privatem Grund handelte.
    Abgesehen von dem Wertverlust den die Haus und Grundbesitzer durch die unnötige Willkür der Ministerialbürokratie erlitten haben,werden hier immense Steuergelder für unnütze Planungen und Vermessungen verschwendet.
    Man kann in einem Rechtsstaat bestehende Gesetze nicht rückwirkend ändern oder sogar verschärfen.
    Vor uns liegt ein langer,mühseliger Weg durch alle Instanzen, aber wir sind der festen Überzeugung,daß wir letztendlich vor dem
    " Europäischen Gerichtshof " unser Recht bekommen, wenn nicht doch der spanische Staat noch vorher einlenkt.

    AntwortenLöschen
  2. Wir als jahrelange Spanienfans hatten geplant, uns ein Anwesen mit Anlegemöglichkeit in St. Margarita zu erwerben.Nun aber, nach der derzeitigen unsicheren Rechts und Eigentumssituation die durch die perfiede Handhabung des Ley de Costas hervorgerufen wurde, haben wir von einem Kauf
    Abstand genommen. Für uns steht fest, dass wir nach der Rechts- und Eigentumslage in Spanien kein Eigentum erwerben werden.
    Man kann nur jedem empfehlen in Spanien vorerst nicht in privates Eigentum zu investieren.
    Denn nach der derzeitigen Gesetzeslage hat Privateigentum nur zweitrangige Prioritäten.
    Die Regierung kann jederzeit Gesetzte erlassen, durch die Privatbesitz enteignet werden kann.

    AntwortenLöschen
  3. aus der Schweiz
    Mir geht es natürlich wie vielen anderen auch. Bin sehr entäuscht was in Spanien läuft. Wir haben unser Haus am Kanal vor ca. 23 Jahren gekauft. Es war weit und breit der schönste Ort an der Costa Brava. Seit einiger Zeit bin ich nun alleine und habe mich auf die schöne Zeit in Spanien gefreut. Nun muss ich mich mit Einsprachen etc. durchschlagen. Im jetzigen Zeitpunkt würde ich auch niemendem Raten in Spanien ein Eigenheim zu kaufen. Sobald das alles mal erledigt ist, werde ich mein Haus auch verkaufen wenn das überhaupt noch geht. Die Entäuschung über das Land und seine Machenschaften sind enorm gross.

    AntwortenLöschen
  4. Kommentar Ley de Costas Blog
    14.03.2011
    Konrad

    Nun, der Gesamtübersicht von Harry ist ja nicht mehr viel hinzuzufügen!
    Aus meiner Sicht gibt es nur anzumerken, dass es bisher keine Bestätigung seitens Europa, also des Parlaments etc, gibt das Spanien eine erneute Ausnahmegenehmigung erhalten hat; auch nicht unter der Option („opting out“, wie es ja einige Mitglieder in Teilbereichen getan haben, z. B. UK und Polen) in Sachen Eigentumsrecht §33!!!
    Im Gegenteil, es gibt sogar Andeutungen von Abgeordneten das Spanien den Lissabonvertrag „ohne WENN und Aber” unterschrieben und ratifiziert hat.
    Auch die Kommissarin V. Reding, keine Freundin der spanischen Regierung, hat nichts in dieser Richtung gesagt oder angedeutet.

    Für mich bleibt es also dabei, Spanien muss seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen!

    Aus den bisherigen Kommentaren zum Thema sprechen sehr viel Enttäuschung und die Abrechnung mit der Vergangenheit, es ist verständlich, dass man dieses mal so richtig los werden muss!!!!!

    Helfen, obwohl es wichtig ist es zu wissen, tut es uns nicht in der jetzigen Lage wenig oder nichts!

    Wir müssen also darüber nachdenken, was wir machen können um unsere Rechte durchzusetzen, damit wir unser Eigentum behalten und darüber mitbestimmen können, denn eine Lösung mit dem Konzessionär wie in Ampuriabrava ist ja auch keine Lösung, unser Eigentum soll ja erhalten bleiben.
    Die spanischen Spezialitäten durch den schwachen spanischen Bundesstaat (Madrid) und den starken teilautonomen Regionen macht es besonders für uns unübersichtlich und schwer verständlich. Allerdings ergeben sich daraus auch Möglichkeiten nach der alten Methode: Teilen und Herrschen.

    Nun grundsätzlich zeigen sich drei Wege auf:

    A) Der Weg über die spanische Politik (siehe Wahlen, zukünftige Koalitionen etc). Wie momentan über die CiU, die erkannt hat, dass man vor Ort die Unannehmlichkeiten des Ley de Costas auszubaden hat!
    Gesetze wie das Ley de Costas wurden von Politikern gemacht und können von Politikern geändert aber auch wieder neu erlassen werden.
    Allerdings gibt es, solange das spanische Grundgesetz nicht geändert wird, keine Rechtssicherheit!!
    Vergessen wir bitte nicht, dass das Ley de Costas von den Sozialisten und der PP geschaffen wurde,
    auf Druck von Brüssel und den Grünen, allerdings in 1988 als viele der Bausünden noch nicht
    getan waren!!! Zu diesem Zeitpunkt war es sicherlich angebracht!!!!

    Dass man es 20 Jahre nicht angewandt hat, ist eben die spanische Variante. Man kann sich da einige
    Gründe AUSDENKEN warum man sich so verhalten hat!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Dass die Grünen heute in der Regel Ihren Standpunkt dazu nicht geändert haben, zeigt, dass hier ebenfalls bewusst die Realität nicht wahrgenommen wird (Ideologie macht ja bekanntlich blind!).

    Mit der Entscheidung, dass auch Ampuriabrava unter das Ley de Costas fällt, ist der Einfluss über die Politik für Santa Margarita durch die größeren Mitgliederzahlen der APE gegenüber der APA (3000 zu 300) und der besseren Beziehungen erheblich verbessert worden, dazu kommt die Unterstützung des Rathauses in Castello.....
    (Teil 2 folgt direkt...)

    AntwortenLöschen
  5. Teil 4 Konrad sagt:

    Wo ist der Ansatzpunkt für uns? Die Demokratie beginnt dort wo die Wahl noch was zählt, sie also direkt wahr genommen wird und ohne diese man halt nicht gewählt wird!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Wir müssen uns also alle an den Europaabgeordneten unseres Wahlbezirkes wenden und verlangen dass er sich über das Parlament daran beteiligt das Spanien die EU-Charta in Nationales Recht umsetzt!!!!!!!!!!!!!!!!

    Im Moment läuft da eine Initiative die durch einige Spanische Abgeordnete und die englische
    Abgeordnete Martha Andreasen initiiert wurde.

    Diese läuft unter folgender Nummer: PE460.332v01-00, Fristablauf 09.06.2011

    Mein örtlicher MEP hat diese schon unterschrieben.
    Also auf !!!! Die APA wird auf Ihrer Webseite in den nächsten Tagen ihre Mitglieder dazu auffordern!!!
    Ich bin mir sicher die APE wird nachziehen.
    Ich kann mir schlecht vorstellen dass ein Abgeordneter etwas gegen die Umsetzung der EU-Charta haben kann, danach muss es also eigentlich ein Selbstläufer sein.
    Man kann sich doch nicht selbst und seine Institution verleugnen.
    Wo finde ich die postalische Adresse oder die E-Mail???
    Natürlich über das Internet: Europaparlament, deutsche Abgeordnete !!!!!!

    Es gibt sicherlich noch viel zu dem Thema zu sagen, aber für Heute mache ich Schluss!!!!
    Nein diese muss ich doch noch los werden:
    Der Petitionsausschuss des Europäischen Parlamentes ist seit mindestens 6 Jahren durchgängig mit dem Ley de Costas von Spanien beschäftigt, wiederholt wurde schon der Antrag von den Spaniern gestellt aus diesem Grund das Thema nicht mehr zuzulassen.
    Nun mit der Umsetzung der EU-Charta in spanisches Recht etc dürfte der Petitionsausschuss schlagartig merklich entlastet sein, das alleine dürfte schon ein Grund sein etwas zu unternehmen!!!

    Konrad

    AntwortenLöschen
  6. Teil2 Konrad sagt:
    Die spanischen Rechtsanwälte sorgen, natürlich auch im eigenen Interesse dafür, dass sich diese Einstellung nicht ändert.
    DWährend das Rathaus von Rosas weiter die ideologische Linie der Sozialisten verfolgt.
    Nochmals, selbst mit einer Sonderregelung für Ampuriabrava und Santa Margarita wird der Kampf um die Nutzung der Liegeplätze weiter gehen, denn dann wird erstmals Katalonien mit dem Hafengesetz von 1998 weiter machen.

    Machen wir uns nichts vor, im Hintergrund wird es schon einige Leute oder Interessengruppen geben die entweder aus Geld- oder ideologischen Gründen Interesse haben die jetzige Lage
    zu behalten!!!!!!!
    Zur politischen Lösung gehört natürlich auch die Rechtslage die sich aus dem Lissabonvertrag ableitet. Nach meinen Erkenntnissen spielt diese aber weder bei meinen spanischen Mitbetroffenen,
    noch bei den Politikern und schon gar nicht von Seiten der span. Rechtsanwälte eine Rolle.

    Ich möchte die Lage so beurteilen, dass man sagt, MOSKAU bzw. Brüssels ist weit, weg!!!!!!!!!!!!!!
    Es gibt jedenfalls nach meiner Einschätzung und Kenntnis keine Anzeichen die Verpflichtungen durch den Lissabon- Vertrag in geltendes Spanische Recht umzusetzen!!!!!!!!!!!!

    B) Der Rechtsweg in Spanien mit der Möglichkeit dann eine Entscheidung in Straßburg vor dem EURO-Gerichtshof für Menschenrechte zu erhalten ist vorgezeichnet!!!!
    Die Rechtsmittel gegen das Gesetz (Verfassungsgericht etc) sind wohl ausgeschöpft!!!!!!!!!!
    Wie von Harry schon richtig erwähnt, muss für den EU-GMR erst eine endgültige Entscheidung vor dem Spanischen Verwaltungsgericht erstritten werden.
    Der direkte Weg zum EU-GH ist zwar unter dem Lissabonvertrag erleichtert worden betrifft aber nur die Gesetzgebung von Brüssel (z.B. europaweite Ausschreibung).
    Die Erfolgsaussichten vor dem EU-GMR sind gut, alleine schon wegen der rückwärtigen Anwendung des Gesetzes. Ob meine oder unsere Klageschrift dem EU-GMR entspricht ist wohl weitgehend unbekannt.
    Aus eigener Sache kann ich berichten, dass ich meine Klageschrift nicht kenne und auch keinerlei Interesse erkennen kann mir diese zur Kenntnis zu geben, trotz Nachfrage!!!!!!!
    Dem einzelnen Betroffenen ist nur zu raten die Klageschrift in dieser Hinsicht überprüfen zu lassen!

    Zur Info: Die Originalklageschrift vor dem spanischen Verwaltungsgericht gilt auch für den EU-GMR!!! ( EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE)
    Natürlich kennt die spanische Justiz die Rechtslage, deshalb wage ich zu behaupten, dass dieses sich auf die Zeitspanne der Gerichtverfahren eher zeitverzögernd auswirken wird.
    Generell ist aus meiner Erfahrung zu sagen, dass die betroffenen spanischen Eigentümer sich auf den spanischen Rechtsweg verlassen und alles tun um diesen zu gewinnen.
    ie Definition des Eigentums laut §33 Spanische Konstitution scheint wenig Eindruck zu hinterlassen, manchmal habe ich den Eindruck ich rede von Sachen die von einem anderen Stern
    stammen. Das grundsätzlich die Möglichkeit besteht jederzeit ein neues Gesetz aufzulegen wird einfach ignoriert!!!!!
    Wir Nichtspanier sind ja schon mit irgendeinem Urteil vor dem zweistufigen Verwaltungsgericht
    in Spanien zufrieden, nur um den Weg nach Straßburg frei zu machen.
    Nun hier scheiden sich die Geister und die Mentalitäten! Europa lässt grüßen!!!!

    AntwortenLöschen
  7. Teil 3 Konrad sagt:
    Wenn man von der spanischen Rechtslage spricht, dann wird die Lage für mich sofort unübersichtlich wenn sich die Regionen nicht an die Bundesrechtslage halten und sich einmischen bzw. einfach die Rechtshoheit an sich reißen!!!


    Wie z.B. Madrid, zuständig für Santa Margarita und Barcelona erteilt Konzessionen. !!!!!!!!!!
    Auch hier scheinen sich meistens nur die Nichtspanier daran zu stören.
    Aus dem Vorgesagten ergibt sich z.B.: Die gegenwärtige Situation dass die Eigentümer in Santa Margarita parallel zur Stadt gegen das Ley de Costas klagen, gleichzeitig aber gegen die Stadt Rosas und POUM klagen sowie gegen die Generalität.
    Die momentanen Rechtsverhältnisse beim Verkauf wage ich gar nicht zu beurteilen, aber da alle Betroffenen einfach so tun, alles ist legal, wird man später wieder keine Schuldigen finden!!!
    Versucht man ein Fazit aus dieser Rechtslage zu ziehen, dann fallen bestimmt jedem ein paar treffende Ausdrücke ein die ich hier aber nicht extra zu zitieren brauche!!!!!

    C)Der politische und der europäische Rechtsweg über Brüssel.
    Die rechtliche Situation hat sich seit 2008 für Santa Margarita und andere die auch damals schon vom Ley de Costas betroffen waren verbessert durch den Lissabon- Vertrag der seit 01.12.2009 in Kraft ist.
    Die Durch- und Umsetzung wird von Seiten der 27 Mitgliedstaaten nach dem Prinzip der Subsidiarität, also” Hilfe zur Selbsthilfe”, betrachtet.
    Mit meinen Worten, keiner der 27 kann sich offiziell vorstellen, dass nicht alle das EU-Recht in nationales Recht umsetzen.
    Die Situation, dass dieses hehre Ziel von einigen nicht eingehalten wird, sorgt wohl erstmals für Unglauben!!!
    Dann geht wohl dazu über und hinterfragt wieweit sind wir eigentlich damit?
    Aus dieser Situation ergibt sich dann wohl das nachfolgende!!!!!!
    Die EU hat sich hinter verschlossenen Türen wohl auch darauf geeinigt, nicht so genau hinzuschauen und schon gar nicht soll die Kommission da sehr genau hinschauen.
    So habe ich jedenfalls die Antwort der Kommissarin Reding verstanden, die sie uns geschickt hat und was sie vor dem Petitionsausschuss im Februar dieses Jahr gesagt hat in Sachen Artikel 51!!!!
    Ich wiederhole mich: Absolute Rechtsicherheit und gleichrangigen Schutz des Privateigentums erreichen wir nur durch Umsetzung der EU-Charta ins spanische Grundgesetz.

    Nun was können wir machen:
    Druck, das Spanien die EU-Charta umsetzt können wir nur über das europäische Parlament machen!!!

    AntwortenLöschen